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Bedingungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen- Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma GK Gerüstverleih Krall UG (haftungsbeschränkt)

– nachstehend Auftragnehmer genannt –

mit seinem Vertragspartner

– nachstehend Auftraggeber – genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Auftragnehmer vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Auftragnehmer selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung der unterschriebenen Auftragsbestätigung auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Angebot beschrieben.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende vereinbart.

4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist der Auftragnehmer für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal 100 EUR vereinbart.

4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.

4.5 Alle Zahlungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer haben per Überweisung an die auf der Rechnung angegebenen Bankverbindung zu erfolgen. Es gelten die auf der Rechnung angegebenen Zahlungskonditionen. Im Fall des Zahlungsverzugs, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, wird für jede Mahnung des Auftragnehmers eine Mahngebühr in Höhe von 4,50 € geschuldet; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Des Weiteren wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Gerät der Auftraggeber mit einer Wochenmiete oder einem Betrag gleicher Höhe aus anderen Rechtsgründen gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle Verträge mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen

4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.7 Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

5. Leistungsumfang

5.1 Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.

5.3 Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Auftragnehmer stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften, Räumlichkeiten und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät, Räumlichkeiten oder Personal verfügt. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

6. Verschwiegenheitspflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstleistungsverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

7. Haftung

7.1Für die folgenden Dienstleistungen hat der Auftragnehmer eine  Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen: Baumfällungen, Hausmeisterservice, Winterdienst (für ganzjährig betreute Objekte). Im Schadensfall tritt hier die Betriebshaftpflicht des Auftragnehmers in Kraft. Bei allen anderen Dienstleistungen haftet der   Auftraggeber haftet für jegliche Schäden, die bei den in Auftrag gegebenen Dienstleistungen entstehen, z.B.: Personen- oder Sachschäden. Für den Fall das ein Schadensfall eintritt, verpflichtet sich der Auftraggeber für die Dauer, der im Angebot vereinbarten Dienstleistungen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.   Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer kann für keinerlei Sach- oder Personenschäden die entstehen haftbar gemacht werden. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftraggeber in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Gerichtsstand

8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist:

ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

9. Sonstige Bestimmungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

 

Gerüst- und Baumaschinenverleih Krall * HANDWERKLICHE DIENSTLEISTUNGEN -TECHNIKERBETRIEB-

Kirchenstraße 75 * 66793 Saarwellingen- Reisbach * Tel.: 06838/ 970747 * Fax.: 06838/ 970746 * Mobil: 0160/ 2847285 * Mail: info@geruest-saarland.de

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