Bedingungen für den Verkauf von Klinker- Backstein Riemchen- Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Lieferbedingungen
Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2. Lieferumfang/ Gefahrenübergang
Alle Angebote sind freibleibend. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. Für den Umfang, die Art und die Menge der zu liefernden Ware ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Die Lieferung von Speditionsware erfolgt frei Bordsteinkante, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Hier muss dann am Abladeort ein Gabelstapler mit entsprechender Hubkraft und Gabellänge vorhanden sein. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestellten Dritten auf den Kunden über. Die Übergabe beginnt zeitgleich mit dem Verladevorgang. Ein Annahmeverzug des Kunden führt zum Gefahrenübergang.
3. Lieferfrist
Lieferfristen sind unverbindlich. Wird eine vereinbarte Lieferfrist um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Besteller verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Die Setzung der Nachfrist muss schriftlich erfolgen. Erst nach Ablauf der gesetzten Nachfrist ist der Besteller berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt von Vertrag muss ebenfalls schriftlich erfolgen.
4. Preise
Alle unsere Preise sind netto Preise und gelten zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19 %.
5. Gewährleistung
Bei den Klinkersteinen handelt es sich um ein Naturprodukt. Daher können wir keinerlei Gewährleistung auf eventuellen Bruch, Farbabweichungen oder sonstiges übernehmen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt bis sämtliche Forderungen aus der geschäftlichen Beziehung zwischen dem Käufer und uns erfüllt sind.
7 . Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind per Vorkasse ohne Abzug zu leisten. Sind mehrere Lieferungen vereinbart, so sind wir im Falle des Zahlungsverzuges nicht verpflichtet, aus diesem oder weiteren Verträgen zu liefern.
8. Anzuwendendes Recht
Für alle vertraglichen Beziehungen wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.
9. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Ist für beide Teile der Sitz des Auftragnehmers.
10. Wirksamkeit der AGB
Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die AGB an. Sollten einzelne Punkte der AGB unwirksam sein, so bleiben alle anderen Punkte davon unberührt.